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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

1. Angebote des Busunternehmens sind, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart ist, freibleibend.

2. Der Besteller kann seinen Auftrag schriftlich, in elektronischer Form oder mündlich erteilen.

3. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen oder in elektronischer Form abgegebenen Bestätigung des Auftrages durch das Busunternehmen zustande, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem des Auftrages ab, kommt der Vertrag auf der Grundlage der Bestätigung dann zustande, wenn der Besteller innerhalb einer Woche nach Zugang die Annahme erklärt.

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§ 2 Leistungsinhalt

1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Angaben in der Bestätigung des Auftrages maßgebend. § 1 Abs. 3 und § 3 bleiben unberührt.

2. Die Leistung umfasst in dem durch die Bestätigung des Auftrages vorgegebenen Rahmen die Bereitstellung eines Fahrzeugs der vereinbarten Art mit Fahrer und die Durchführung der Beförderung; die Anwendung der Bestimmungen über den Werkvertrag wird ausgeschlossen.

3. Die vereinbarte Leistung umfasst nicht:

a. die Erfüllung des Zwecks des Ablaufes der Fahrt,

b. die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen,

c. die Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeugs zurücklässt,

d. die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen,

e. die Information über die für alle Fahrgäste einschlägigen Regelungen, soweit sie insbesondere in Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften enthalten sind und die Einhaltung der sich aus den Regelungen ergebenden Verpflichtungen.

Dies gilt nicht, wenn etwas anderes vereinbart wurde.

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§ 3 Leistungsänderungen

1. Leistungsänderungen durch das Busunternehmen, die nach Zustandekommen des Vertrages notwendig werden, sind zugelassen, wenn die Umstände, die zur Leistungsänderung führen, vom Busunternehmen nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind und soweit die Änderungen nicht erheblich und für den Besteller zumutbar sind. Das Busunternehmen hat dem Besteller Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu erklären.

2. Leistungsänderungen durch den Besteller sind mit Zustimmung des Busunternehmens möglich. Sie bedürfen der Schriftform oder der elektronischen Form, es sei denn, etwas anderes wurde vereinbart.

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§ 4 Preise und Zahlungen

1. Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Mietpreis.

2. Alle Nebenkosten (z. B. Straßen- und Parkgebühren, Übernachtungskosten für den/die Fahrer) sind im Mietpreis nicht enthalten, es sei denn, es wurde etwas abweichendes vereinbart.

3. Mehrkosten aufgrund vom Besteller gewünschter Leistungsänderungen werden zusätzlich berechnet.

4. Die Geltendmachung von Kosten, die aus Beschädigungen oder Verunreinigungen entstehen, bleibt unberührt. 5. Der Mietpreis ist bis 4 Tage vor Fahrtantritt an das Busunternehmen zu überweisen, oder am Tag der Fahrt vor Fahrtbeginn bar im Bus zu entrichten.

6. Bei Rechnungslegung ist der Mietpreis nach Erhalt der Rechnung sofort ohne Abzug fällig.

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§ 5 Rücktritt und Kündigung durch den Besteller

1. Rücktritt

Der Besteller kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten. Nimmt er diese Möglichkeit wahr, hat das Busunternehmen dann, wenn der Rücktritt nicht auf einem Umstand beruht, den es zu vertreten hat, anstelle des Anspruches auf den vereinbarten Preis einen Anspruch auf angemessene Entschädigung. Deren Höhe bestimmt sich nach dem vereinbarten Preises unter Abzug des Wertes, der vom Busunternehmen ersparten Aufwendungen und etwaiger durch andere Verwendungen des Fahrzeugs erzielten Erlöse.

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Das Busunternehmen kann Entschädigungsansprüche wie folgt pauschalieren:

Bei einem Rücktritt :

a. mehr als 10 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 10 %

b. weniger als 10 Tage  vor dem geplanten Fahrtantritt 20 %

c. weniger als 3 Tage vor dem geplanten Fahrtantritt 50 %

d. weniger als 24 Stunden oder durch Nichterscheinen am Abreisetag 100 %

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§ 6 Rücktritt und Kündigung durch das Busunternehmen

1. Rücktritt Das Busunternehmen kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände, die es nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung unmöglich machen. In diesem Fall kann der Besteller nur die Kosten für das Fahrticket zurückfordern.

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